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LG Itzehoe, 17.04.2003 - 7 O 393/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - 1 L 37/14
Zum Schadensersatz wegen (grob) fahrlässiger Dienstpflichtverletzung eines …
Auch wenn - wie die Beklagte geltend macht - der vorliegend Sachverhalt nicht mit denjenigen vergleichbar sein sollte, die den Entscheidungen des Landgerichtes Itzehoe ( Urteil vom 17. April 2003 - 7 O 393/02 -, juris ) und des Oberlandesgerichtes B-Stadt ( Urteil vom 1. März 2002 - 9 U 205/00 -, juris ) zugrunde gelegen haben, war jedoch für die Klägerin wegen der kurzen Entfernung von etwa 50 m optisch wahrnehmbar, mit welcher Eindringtiefe der Flüchtende mit seinem Moped durch die Wasserfläche gefahren ist und ob sie daher selbst die Wasseransammlung - weitgehend - gefahrlos hätte durchqueren können. - LG Bonn, 12.07.2004 - 4 O 29/04
Car-Garantie / Wasserschlag
Da nach alledem vom Vorliegen eines "Unfalls" auszugehen ist und für diesen Fall ein ausdrücklicher Ausschluß der Garantie wirksam vereinbart war, kommt es nach Auffassung der Kammer nicht darauf an, ob der Kläger möglicherweise grob fahrlässig handelte, als er sich entschloß, in die überschwemmte Unterführung hineinzufahren (vgl hierzu : OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1419; OLG Frankfurt VersR 1966, 437; LG Intzehoe, Urteil vom 17.4.2003 � 7 O 393/02;… Palandt/Heinrichs BGB, 62. Aufl., § 277, Rdnr. 2).